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Informationen zur Bezirks - und Landtagswahl

Informationen zur Bezirks - und Landtagswahl NürnbergPost

Information zur Landtags- und Bezirkswahl
Das Wahlamt der Stadt Nürnberg informiert über die Landtags- und Bezirkswahl mit Volksentscheiden am Sonntag, 15. September 2013.


Zum Wahlverfahren
Am Sonntag, 15. September 2013, werden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zum siebzehnten Mal nach dem Krieg über die Zusammensetzung des Bayerischen Landtags entscheiden.

Die 180 Abgeordnetenmandate des Bayerischen Landtags sind auf sieben Wahlkreise (= Regierungsbezirke) aufgeteilt. Auf den Wahlkreis Mittelfranken entfallen dabei 24 Sitze. Die sieben bayerischen Wahlkreise sind in insgesamt 90 Stimmkreise unterteilt, in denen jeweils eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt gewählt wird. Mittelfranken besitzt zwölf Stimmkreise, hat also zwölf Direktmandate zu vergeben; auf Nürnberg (zusammen mit weiteren Gemeinden) entfallen davon vier.
Als Wahlverfahren wird das sogenannte „verbesserte Verhältniswahlrecht“ angewendet. Die „Verbesserung“ besteht in einigen Elementen des Mehrheitswahlrechtes (direkt gewählte Stimmkreisabgeordnete, Zweitstimme kann Personen gegeben werden, Erststimmen gelten auch für Listenplatz). Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über zwei Stimmen. Mit der Erststimme (kleiner Stimmzettel) wird direkt über die Vergabe der 90 Stimmkreismandate entschieden. Gewählt sind jeweils die Bewerber, die im Stimmkreis die relative Mehrheit (also mehr als andere) der abgegebenen gültigen Stimmen für sich verbuchen können. Voraussetzung ist, dass seine Partei in Bayern insgesamt mindestens 5 Prozent der Stimmen erzielt hat.

Mit der Zweitstimme (großer Stimmzettel) können sich die Wählerinnen und Wähler einen Bewerber aus den Wahlkreislisten der Parteien aussuchen. Wird nur die Partei angekreuzt oder werden innerhalb einer Partei mehrere Namen gekennzeichnet, so bleibt diese Stimme der Partei erhalten.
Die Gesamtzahl der auf den einzelnen Wahlkreis entfallenden Sitze steht bereits vorher fest, für Mittelfranken werden 24 Abgeordnete in den Landtag einziehen. Nach dem Wahlergebnis verteilt werden nur diese Mittelfranken-Sitze, die Nürnberger Wählerinnen und Wähler wählen also nur mittelfränkische Abgeordnete.
Die Sitze werden getrennt nach Wahlkreisen auf die einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Hierzu werden Erst- und Zweitstimmen für jeden Wahlvorschlag addiert. Entsprechend diesem Ergebnis werden dann innerhalb der Wahlkreise die Sitze nach dem „Hare/Niemeyer“-Verfahren auf die Parteien verteilt. An dieser Verteilung nehmen nur die Wahlvorschläge teil, die mindestens 5 Prozent der Stimmen im Land erreicht haben. Von der hiernach einem Wahlvorschlag zustehenden Sitzezahl werden zunächst die gewonnenen Stimmkreismandate abgezogen. Die dann noch verbleibenden Sitze für diese Liste werden in der Reihenfolge der erhaltenen persönlichen Gesamtstimmenzahl (Erst- und Zweitstimmen) auf die Wahlkreislistenbewerberinnen und -bewerber verteilt.
Überhangmandate würden sich ergeben, wenn eine Partei mehr Stimmkreismandate gewinnt, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenanteil Sitze zustehen. Dadurch könnte sich die Gesamtzahl der Sitze im Parlament über die Zahl von 180 hinaus erhöhen.
Die Bezirkswahlen finden seit 1954 gleichzeitig mit den Landtagswahlen statt. Die Wahl erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und in der selben Form wie die Landtagswahlen, allerdings gilt für die Bezirkswahlen keine 5-Prozent-Klausel, und die Verteilung der Sitze erfolgt mit der Wahl 2013 erstmals auch nach „Hare/Niemeyer“ (und somit analog zur Landtagswahl).
Der Bezirkstag umfasst so viele Mitglieder, wie dem Regierungsbezirk Landtagsmandate zustehen, in Mittelfranken also 24. Zwölf Mandate werden dabei direkt an Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber vergeben, die anderen zwölf werden über Wahlkreislisten ermittelt. Die Grenzen der Nürnberger Stimmkreise 501 (Nord), 502 (Ost), 503 (Süd) und 504 (West) haben sich gegenüber den Landtags- und Bezirkswahlen 2003 und 2008 nicht geändert. Zum Stimmkreis 502 Nürnberg-Ost gehören auch die Gemeinden Feucht, Rückersdorf und Schwaig, zum Stimmkreis 503 Nürnberg-Süd die Stadt Schwabach.
Bei der Wahl am 15.September 2013 finden gleichzeitig auf einem weiteren Stimmzettel fünf Volksentscheide über Änderungen der bayerischen Verfassung statt.


Stimmberechtigung und Wählbarkeit
Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen (im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz), die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, in Bayern (für die Landtagswahl und die Volksentscheide) oder in Mittelfranken (für die Bezirkswahl) haben. Wer nach dem 15. Juni 2013 innerhalb Bayerns umgezogen ist und dabei den Regierungsbezirk gewechselt hat, ist zwar für die Landtagswahl (und die Volksentscheide), nicht aber für die Bezirkswahl stimmberechtigt.
Nach dem Stand 11. August 2013, dem Stichtag zur Anlegung des Wählerverzeichnisses, sind in Nürnberg insgesamt 348 418 Personen stimmberechtigt, darunter 15 975 Personen, die durch Erreichen des entsprechenden Alters erstmalig wählen dürfen. Erstmalig bei einer Landtagswahl dürfen 21 336 Stimmberechtigte wählen. Bei der Bezirkswahl sind 514 Personen nicht stimmberechtigt, die zwar schon seit drei Monaten ihre Wohnung in Bayern, aber noch nicht solange in Mittelfranken haben. Durch Umzüge wird sich diese Zahl bis zum Wahltag noch verändern.
Wählbar ist grundsätzlich jeder Stimmberechtigte, der wahlberechtigt ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Die Herabsetzung des Wählbarkeitsalters auf 18 Jahre ist bei einem der Volksentscheide 2003 beschlossen worden). Das Wahlvorschlagsrecht hatten politische Parteien und sonstige organisierte Wählergruppen. Die Vorschläge für die Wahlkreis- und Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber mussten nach genau festgelegten Regeln beim Wahlkreisleiter (das ist in Mittelfranken der Regierungspräsident) eingereicht werden, nachdem zuvor der Landeswahlausschuss festgestellt hatte, welche Parteien, Wählergruppen und Vereinigungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt waren. Die vom Wahlkreisausschuss des Wahlkreises Mittelfranken am 19. Juli 2013 zugelassenen Wahlkreisvorschläge können der Bekanntmachung des Wahlkreisleiters vom 23. Juli entnommen werden (im Internet-Angebot des Wahlamtes: www.wahlen.nuernberg.de).
Wahlbenachrichtigung, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen – Anlaufstelle jetzt: Rothenburger Straße 45
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 25. August 2013 an die Wohnadresse zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob sie oder er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann nur bis spätestens 30. August 2013 eingelegt werden. Nach diesem Tag besteht nur noch unter stark eingeschränkten rechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Wer stimmberechtigt ist, kann bis spätestens Freitag, 13. September 2013, um 15 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen, beantragen. Eine Begründung für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen und die Glaubhaftmachung der Gründe ist nicht mehr erforderlich.
Der Antrag kann nicht telefonisch, sondern nur schriftlich oder per Fax, auf elektronischem Weg oder persönlich beim Wahlamt gestellt werden.
Wegen des kurzen Abstands zwischen Landtags- und Bundestagswahl und der damit einhergehenden Notwendigkeit der parallelen Bearbeitung der Briefwahlanträge für die zwei Wahlen musste die Briefwahlstelle des Wahlamts verlegt werden: Sie befindet sich im Gebäude Rothenburger Straße 45.


Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind: Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag, 13. September 2013, ist bis 15 Uhr geöffnet.
Wer für andere einen Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragen will, braucht unbedingt eine schriftliche Einzelvollmacht. Eine allgemeine Vertretungsvollmacht genügt nicht.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden in der Regel per Post versandt. Sie können auch durch den Stimmberechtigten persönlich oder durch eine andere Person beim Wahlamt abgeholt werden. Andere Personen müssen durch eine zusätzliche schriftliche Einzelvollmacht und Vorlage ihres Ausweises nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind; durch eine bevollmächtigte Person dürfen nur vier Stimmberechtigte vertreten werden.
Wahlbriefe müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass sie am Samstag, 14. September 2013, dem Wahlamt zugestellt werden können. Am Wahlsonntag stellt die Post bei der Landtagswahl nicht mehr zu. Die Wahlbriefe können aber am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt oder beim Briefwahlbüro in der Bertolt-Brecht-Schule direkt abgegeben werden. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem (aus den Briefwahlunterlagen entnommenen) Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal seines Stimmkreises zu wählen.


Gültigkeit der Stimmabgabe
Alle Wählerinnen und Wähler erhalten vier Stimmzettel (ohne Bezirkswahl nur zwei) und haben auf jedem Stimmzettel eine Stimme. Die Faustregel für eine korrekte Stimmabgabe heißt also:
Pro Stimmzettel ein Kreuz. Auf dem Stimmzettel für die Volksentscheide haben die Stimmberechtigten je eine Stimme für jeden der fünf Volksentscheide.
Ungültig ist eine Stimmabgabe dann, wenn der Stimmzettel: nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Stimmkreis gültig ist, nicht gekennzeichnet ist, den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt, mit einem besonderen Merkmal versehen ist, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.


Auskünfte
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt, entweder persönlich in der Rothenburger Straße 45 oder telefonisch unter Telefonnummer 2 31-33 50. let
Informationen des Nürnberger Wahlamts im Internet: www.wahlen.nuernberg.de
Informationen des Landeswahlleiters: www.wahlen.bayern.de

 

Quelle: Stadt Nürnberg

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